Haus sanieren

Sanieren hilft beim Sparen

Von Inken Schönauer · 2015

Dämmmaterial in einer Wand

Wer Gebäude auf den neuesten technischen Stand bringt, hilft der Umwelt und schont den eigenen Geldbeutel. Der größte Teil der in Deutschland verbrauchten Energie entfällt schließlich auf Gebäude. Vermieter und Mieter haben bei energetischen Sanierungen besondere Rechte und Pflichten.

Fast 40 Prozent des Bedarfs sind Häusern und Gewerbeimmobilien zuzurechnen. Viel Überredungskunst sollte es da eigentlich gar nicht brauchen: Meist zahlt es sich aus, Dächer, Fassaden und Fenster auf den neuesten technischen Stand zu bringen, da die Mehrkosten für die energetische Sanierung über die Energieeinsparungen refinanziert werden. Wird zudem im Vorfeld einer Sanierung untersucht, welche Maßnahmen für die Instandhaltung oder Modernisierung des Gebäudes ohnehin nötig sind und welche zudem die Energieeffizienz verbessern, können die energetischen Umbaumaßnahmen mit ohnehin anstehenden Modernisierungs- und Instandhaltungsarbeiten verbunden werden. Das spart zusätzlichen Umbauaufwand.

Begriffe genau definiert

Die Begriffe der energetischen Sanierung oder Modernisierung sind nicht willkürlich anwendbar. Gesetzlich verankert ist, dass es sich dabei um eine bauliche Veränderung handeln muss, durch die in der Mietwohnung nachhaltig Energie eingespart wird. Der Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung ist dabei nicht ausreichend. Denn was hilft es, eine effiziente Heizungsanlage zu haben, wenn die Wärme durch undichte Fenster und Türen entweicht? Betrachtet werden daher stets das gesamte Gebäude und der Endenergieverbrauch der Bewohner.

Haus sanieren – wer trägt die Kosten?

Immer wieder gibt es Streit darüber, wer denn zu welchen Teilen die Lasten einer energetischen Sanierung zu tragen hat. Denn sowohl Mieter als auch Haus- oder Wohnungseigentümer profitieren von der Sanierung: Niedrigere Nebenkosten, weniger CO2-Emmissionen, die die Umwelt belasten und ein gestiegener Immobilienwert zählen zu den prominentesten Vorteilen einer energetischen Sanierung. Vermieter sind berechtigt, Kosten für die Modernisierungen auf den Mieter umzulegen − allerdings begrenzt. Mieter können zudem Härteeinwände gegen die Mieterhöhung vorbringen. Auch in Sachen Mietminderung und Mietkündigungen gibt es bei der Modernisierung Besonderheiten. Andauernder Lärm und Staub sind durchaus Mietminderungsgründe, allerdings nicht in den ersten drei Monaten der Maßnahme. Und ein besonderes Kündigungsrecht haben Mieter auch, wenn ihr Vermieter eine Modernisierung ankündigt. Der Mieter muss allerdings spätestens zum Ablauf des folgenden Monats nach Ankündigung kündigen. Experten raten übrigens dazu, sich mit einem Energieberater zusammenzusetzen, um Maßnahmen sinnvoll und effizient zu planen, so dass die entstehenden Kosten auch wirklich auf lange Sicht durch Energieersparnis wieder aufgeholt werden.

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