Compliance

Das Gebot der Stunde

Von Andreas Taler · 2014

Mehr Umsatz, mehr Ertrag – viele deutsche Unternehmen profitieren von Globalisierung und zunehmender internationaler Vernetzung. Das gilt auch für Unternehmen der Bauindustrie. Allerdings ist damit auch die Unternehmensintegrität in der öffentlichen Diskussion mehr und mehr in den Vordergrund gerückt.

Legal – illegal: Compliance soll die Grenzen festlegen

Das Wort Compliance − also die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien oder auch freiwilligen Regelungen − ist in aller Munde. „Die Bekämpfung von Korruption und Preisabsprachen steht in Politik und Gesellschaft inzwischen deutlicher im Fokus als noch vor ein paar Jahren“, sagt Jens von Coburg, selbstständiger Unternehmensberater in Berlin. „Entsprechend haben sich auch die Gesetze verschärft.“

Hohe Anforderungen an das Compliance-Management

Auch die Unternehmen der Bauwirtschaft befassen sich aktiv mit der systematischen Vermeidung von Korruption und Preisabsprachen. Gerade die Geschäftsprozesse in der Bau- und Immobilienwirtschaft zeichnen sich vielfach durch besondere Anforderung an das Compliance-Management aus. „Hohe Einzelvolumina pro Geschäftsvorfall, eine geringe Anzahl Beteiligter bei wesentlichen Entscheidungen sowie langjährige Geschäftsbeziehungen zwischen den Beteiligten beschreiben nur exemplarisch branchentypische Sachverhalte mit großer Compliance-Relevanz“, heißt es in einer Studie des Beratungsunternehmens Deloitte.

Tatsächlich sind die Risiken für die Unternehmen und deren Manager erheblich: Neben persönlicher Haftung, hohen Bußgeldern, Schadensersatzforderungen oder der existenzgefährdenden Sperre von öffentlichen Ausschreibungen droht nicht zuletzt auch ein kräftiger Reputationsverlust, der zu deutlichen Auftragseinbußen führen kann.

Appelle allein reichen nicht

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass ethische und moralische Grundsätze oder Appelle als Prävention gegen Compliance-Verstöße allein nicht ausreichen. Vielmehr muss ein nachvollziehbares und dokumentiertes System mit regelmäßigen Kontrollen implementiert werden. Dazu gehören auch Elemente wie Risikoanalyse, Verhaltenskodex, Anti-Korruptionsrichtlinien, Schulungen mit Handlungsanweisungen für Mitarbeiter sowie interne und externe Revisionen.

Zu einer erheblichen Reduzierung der Haftungsrisiken für das Unternehmen einerseits sowie der Geschäftsführung andererseits kann deshalb auch die zusätzliche Bestätigung einer neutralen, unabhängigen und fachkundigen Stelle beitragen. Compliance-Experten meinen, dass diese den objektiven Nachweis der angemessenen und effektiven Umsetzung der systematischen Prävention im Unternehmen erleichtert und dabei hilft, Schwachstellen zu identifizieren und zu Verbesserungen zu gelangen. Überprüfungen können zudem dazu beitragen, die Ernsthaftigkeit und Effektivität sogenannter Selbstreinigungsmaßnahmen gegenüber Dritten nachzuweisen. Dies gilt insbesondere für Unternehmen, deren Existenz durch die Aufnahme in Korruptionsregister gefährdet ist.

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